Beschlussvorlage - 2024/MC/088

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin billigt den vorliegenden Vorentwurf der Satzung über die 5. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 9Koesters Eck“ der Stadt Malchin  bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Auslegung des Vorentwurfes der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Koesters Eck“  der Stadt Malchin einschließlich der Begründung  hrend der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin erfolgen. Außerdem werden die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Malchin  und über ein zentrales Internetportal des Landes veröffentlicht.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.

 

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§§ 2 4 BauGB

 

Die Stadtvertretung hat mit Beschluss 2022/MC/078 vom 05.10.2022 das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung der Satzung über die 5. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 9 „Koesters Eck“  der Stadt Malchin eingeleitet.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für das Bauleitplanverfahren trägt die Stadt Malchin sowie private Vorhabenträger gemäß städtebaulichem Vertrag vom 15.08.2022.  Die entsprechenden finanziellen Mittel sind im Haushalt unter dem Sachkonto 5.4.1.00/562550 eingestellt.

 

 

Anlagen:

Planzeichnung zum Vorentwurf

Begründung zum Vorentwurf

 

 

 

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Sach- und Rechtslage

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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