02.09.2024 - 8 Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes und zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Blassy stellt das Vorhaben/Projekt vor.

 

Herr Meißner fragt, ob der „alte“ Sportboothafen mit in die Planung einbezogen werden kann?

Herr Müller teilt mit, dass das B-Plan Gebiet zu ausgedehnt wäre und dass sich der Hafen im privaten Besitz befindet.

 

Herr Meißner fragt, ob es für die Gastronomie bereits erste Interessenten gibt?

Herr Müller teilt mit, dass erstmal Planungssicherheit geschaffen werden muss, bevor man mit Interessenten ins Gespräch kommt.

 

Herr Lehmann findet das Projekt grundsätzlich sehr gut, werden die geplanten Wohnungen/Häuser Ferienwohnung oder EFH?

 Herr Müller teilt mit, dass EFH geplant sind.

 

Herr Meißner erkundigt sich, ob mit allen Anwohnern vorab gesprochen wurde?

 Herr Müller bejaht dieses.

 

Herr Meißner erkundigt sich über weiteres Verfahren?

Herr Müller teilt mit, dass der Plan 4 Wochen ausliegt, mit einer Genehmigung ist in 2025 zu rechnen.

 

Herr Skotnik erfragt, ob vorab auch die Flächen von Herrn Tack mit einbezogen wurden.

Herr Müller teilt mit, dass an der 4. Änderung des B-Planes für den Bereich der Flächen von Herrn Tack keine Änderungen vorgenommen wurden.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Malchin billigt den vorliegenden Vorentwurf der Satzung über die 5. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 9Koesters Eck“ der Stadt Malchin  bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Auslegung des Vorentwurfes der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Koesters Eck“  der Stadt Malchin einschließlich der Begründung  während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin erfolgen. Außerdem werden die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Malchin und über ein zentrales Internetportal des Landes veröffentlicht.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage