Beschlussvorlage - 2024/MC/088
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Koesters Eck" der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Stadt Malchin
|
Vorberatung
|
|
|
|
02.09.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Malchin
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Stadt Malchin
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.10.2024
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Malchin billigt den vorliegenden Vorentwurf der Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Koesters Eck“ der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Auslegung des Vorentwurfes der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Koesters Eck“ der Stadt Malchin einschließlich der Begründung während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin erfolgen. Außerdem werden die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Malchin und über ein zentrales Internetportal des Landes veröffentlicht.
Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V
§§ 2 – 4 BauGB
Die Stadtvertretung hat mit Beschluss 2022/MC/078 vom 05.10.2022 das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung der Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Koesters Eck“ der Stadt Malchin eingeleitet.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für das Bauleitplanverfahren trägt die Stadt Malchin sowie private Vorhabenträger gemäß städtebaulichem Vertrag vom 15.08.2022. Die entsprechenden finanziellen Mittel sind im Haushalt unter dem Sachkonto 5.4.1.00/562550 eingestellt.
Anlagen:
Planzeichnung zum Vorentwurf
Begründung zum Vorentwurf
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
3 MB
|
