Beschlussvorlage - 2024/BAS/008
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer PV-Anlage (14 Module) auf der straßenabgewandten Dachfläche des Wohnhauses in der Gemarkung Basedow, Flur 12, Flurstück 19
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Basedow
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Frau J. Schiedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Basedow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Basedow
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Entscheidung
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12.03.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zur denkmalrechtlichen Genehmigung zur Errichtung einer PV-Anlage (14 Module) auf der straßenabgewandten Dachfläche des Wohnhauses mit den Auflagen durch die Untere Denkmalschutzbehörde in der Gemarkung Basedow, Flur 12, Flurstück 19, wird erteilt.
Um die Frist zu wahren wird der Bürgermeister zur Abgabe der Stellungnahme an die Untere Denkmalschutzbehörde bevollmächtigt. Der Beschluss durch die Gemeindevertreter wird in der kommenden Sitzung nachgeholt.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV Stellungnahme der Gemeinde
§ 61 LBauO MV Verfahrensfreie Bauvorhaben
Grundsätzlich sind Photovoltaikanlagen auf Dächern nach § 61 Abs. 1 Nr. 3a Landesbauordnung M-V genehmigungsfrei. Allerdings steht der gesamte Bereich Basedow unter Denkmalschutz. Daher ist es notwendig eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zu erhalten.
Der Landrat als untere Denkmalschutzbehörde beabsichtigt, das o. g. Vorhaben zu genehmigen mit folgenden Nebenbestimmungen:
Auflagen:
1. Die PV-Module sind in der Ausführung anthrazit oder rot, matt, mit nicht glänzendem oder
dunklem Rahmen, zu verwenden.
2. Die 14 Module sind im unteren Bereich der Dachfläche (dicht entlang der Traufe) in einer Reihe nebeneinander, ohne oder mit kleinstmöglichem Abstand zwischen den Modulen (als Art Band), zu installieren.
3. Die Module sind flach auf der vorhandenen Dacheindeckung (ohne Abstand/ ohne Aufständerung) zu montieren.
4. Die Ausführungsplanung (Montageplan) ist mit der unteren Denkmalschutzbehörde vor dem Beginn der Ausführung im Detail abzustimmen.
5. Der Beginn der Ausführung ist der unteren Denkmalschutzbehörde mindestens 14 Tage vorher schriftlich anzuzeigen.
6. Die Fertigstellung ist bei der unteren Denkmalschutzbehörde mit aktuellen Fotos von der PV-Anlage anzuzeigen.
Als Frist zur Abgabe der Stellungnahme wurde durch die Untere Denkmalschutzbehörde der 11.03.2024 festgelegt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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