Beschlussvorlage - 2024/MC/012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin beschließt die Sätze der Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehr Malchin nach der Feuerwehrentschädigungsverordnung vom 11.12.2023, rückwirkend ab dem 01.01.2024 wie folgt festzulegen:

  1. Wehrführer  250,00 €/ Monat
  2. stellv. Wehrführer 125,00 €/ Monat
  3. Jugendwart  125,00 €/ Monat
  4. Gerätewart  100,00 €/ Monat

Die bislang geltenden Beträge werden zum 31.12.2023 aufgehoben.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§§ 2, 4 und 5 der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwEntschVO M-V)

 

Die bisher geltende Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren vom 28.11.2013 wurde durch die neue FwEntschVO M-V mit Wirkung zum 31.12.2023 außer Kraft gesetzt. Gleichzeitig ist die neue FwEntschVO M-V mit neuen Höchstsätzen für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehren zum 01.01.2024 in Kraft getreten. Gemäß § 4 Abs. 1 FwEntschVO M-V wird die Höhe der Entschädigung durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt.

 

Gemäß § 2 Abs. 1 FwEntschVO M-V liegt der Höchstsatz der Aufwandsentschädigung für den Wehrführer (WF) bei 250,00 €. Der stellv. WF darf gem. § 2 Abs. 2 FwEntschVO M-V höchstens die Hälfte der Entschädigung des WF erhalten.

 

Die vorgeschlagenen Beträge sind die Höchstbeträge laut FwEntschVO M-V. Aufgrund des hohen Stellenwertes der Feuerwehr für die Sicherheit unserer Bevölkerung wird vorgeschlagen, diese Höchstwerte zur Auszahlung zu bringen. Der Stadtvertretung steht es nach § 4 Abs. 1 FwEntschVO M-V aber auch frei, abgeminderte Sätze festzulegen. Die erhöhten Entschädigungssätze sind für die Haushaltsplanung angemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr entstehen Mehrkosten von 3.420,00 €.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltstelle:

Betrag

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Anmerkung

Ausgaben:

 

Lfd.Aufwand/lfd.Ausz.

 

1/1.2.6.05.501900/701900

7.200,00 €

x

 

 

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Anlagen

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