Beschlussvorlage - 2023/BAS/033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss der Gemeindevertretung Basedow vom 15.08.2023 (Vorlage-Nr.: 2023/BAS/021) zum Flächenverkauf für das geplante Wohngebiet in Basedow wird aufgehoben.

Die Gemeindevertretung bevollmächtigt den rgermeister Gespräche mit potentiellen Vorhabenträgern zur Übernahme des Projektes zu führen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

 

Mit Rücknahme des Kaufangebots der Agrar GmbH & Co. KG Basedow vom 20.11.2023 (s. Anlage) hat die Gemeinde Basedow aktuell keinen Vorhabenträger mehr für die geplante Entwicklung des Wohngebietes in der Gessiner Straße in Basedow.

 

Aufgrund der positiven landesplanerischen Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung vom 12.12.2022 will die Gemeinde an der Entwicklung des geplanten Wohngebietes mit einer Flächengröße von ca. 1,9 ha festhalten. 

 

Nach Rücktritt des Vorhabenträgers Agrar GmbH & Co. KG Basedow vom Grundstückskauf und somit vom gesamten Vorhaben  will die Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Amtsverwaltung nach einem neuen Vorhabenträger suchen. Der Bürgermeister soll zur Aufnahme von Geprächen von der Gemeindevertretung bevollmächtigt werden.   

 

Sollte die Gemeinde mittelfristig keinen neuen Vorhabenträger finden, ist durch die Gemeinde zu entscheiden, ob Sie dann bereits auf eigene Kosten mit der Planung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes beginnt. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

r die Gemeinde Basedow entstehen zunächst keine Kosten. Die geplanten Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf stehen der Gemeinde Basedow r die Haushaltsplanung der nächsten Jahre nicht zur Verfügung.  

 

 

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Anlagen

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