Informationsvorlage - 2023/MC/099

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Information:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses im Rahmen der Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBauO M-V in der Gemarkung Malchin, Flur 11, Flurstück 416/9, wurde durch den Bürgermeister erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Bedingungen aus dem § 62 Abs.1 und 2 L-BauO MV sind erfüllt. Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt und eine Untersagung nach §15 Abs.1 BauGB (Veränderungssperre) wird beim Landkreis nicht beantragt.

 

B-Plan Nr. 26, 1. Änderung Blumenstraße“ der Stadt Malchin

§ 22 KV M-V  Entscheidung der Gemeinde

§ 62 LBauO M-V  Genehmigungsfreistellung

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine, da privater Bauantrag

 

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Anlagen

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