Beschlussvorlage - 2023/MC/094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Malchin stimmt der Errichtung eines Stabmattenzauns an den hinteren Grundstücksgrenzen zum Stadtpark in der Gemarkung Malchin, Flur 32, Flurstücke 1/11 und 1/12, zu.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die untere Denkmalschutzbehörde bittet um Stellungnahme der Stadt Malchin zu o. g. Vorhaben, da der Baustandort sich im Bereich des Denkmals „Wallanlagen“ und direkt an der Grenze zum städtischen Park befindet.

 

Der Landrat als untere Denkmalschutzbehörde beabsichtigt, das o. g. Vorhaben zu genehmigen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine, da es sich um einen privaten Antrag handelt

 

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Anlagen

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