Informationsvorlage - 2023/MC/074

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Information:

Der Antragsteller bittet um ein grundsätzliches Votum zur Errichtung eines Holzhauses in der Gemarkung Malchin, Flur 11, Flurstück 428 (B-Plan Nr. 26 „Blumenstraße“).

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§22 KV Entscheidung der Gemeinde

§36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde

B-Plangebiet Nr. 26 „Blumenstraße“

 

Die Zeichnungen dienen lediglich zur Veranschaulichung des Grundrisses und der Ansichten. Es ist entgegen der Beschriftungen ein Wohnhaus und kein Bürogebäude geplant.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine, da es sich um ein privates Bauvorhaben handelt

 

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Anlagen

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