Beschlussvorlage - 2023/MC/050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin billigt den vorliegenden Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34Revitalisierung des ehemaligen RAW-Geländes“ der Stadt Malchin  bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 34 Revitalisierung des ehemaligen RAW-Geländes“ der Stadt Malchin einschließlich der Begründung  hrend der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin erfolgen. 

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2  Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen. 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§§ 2 4 BauGB

 

Die Stadtvertretung hat mit Beschluss 2022/MC/080 vom 05.10.2022 das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34 der Stadt Malchin eingeleitet.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für das Bauleitplanverfahren trägt die Stadt Malchin. Sie werden aus dem Sachkonto 5.7.1.00/0001.785300 (Revitalisierung ehem. RAW) finanziert.

 

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Anlagen

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