Beschlussvorlage - 2022/MC/090

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin beschließt die 3. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Malchin (Anlage: ISEK3. FS).

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 ( 2) Kommunalverfassung M-V   Entscheidung der Gemeinde

 

Das erste Integrierte Stadtentwicklungskonzept wurde im Jahr 2002 im Rahmen des Bundeswettbewerbes Stadtumbau Ost für die Stadt Malchin erarbeitet und durch die Stadtvertretung beschlossen. Der Schwerpunkt lag neben der gesamtstädtischen Betrachtung auf den Großwohnsiedlungen. Im Ergebnis des 1. ISEKs wurde das Plattenbaugebiet „ Am Zachow“ als Schwerpunktgebiet für den Stadtumbau festgelegt.

Im Jahr 2005 erfolgte die 1. ISEK - Fortschreibung, deren Inhalt sich an der Struktur des 1. ISEKs orientierte. Mit der 1. Fortschreibung des ISEKs wurde der Altstadtentwicklung einer größeren Bedeutung beigemessen.

Die 2. ISEK - Fortschreibung erfolgte im Jahr 2010. Der Ortsteil Remplin wurde mit der 2. ISEK - Fortschreibung als Stadtumbaugebiet mit zunehmendem Handlungsbedarf eingestuft.

Die 3. Fortschreibung des ISEKs ist erforderlich geworden, weil sich anlässlich der geänderten gesellschaftlichen Herausforderungen neue Schwerpunktaufgaben und daraus folgend neue Handlungsziele ergeben haben, was wiederum zur Folge hat, dass Maßnahmen und Projekte ergänzt, geändert, angepasst oder neu formuliert werden müssen. ISEK – Schwerpunkte bleiben die Weststadt, Am Zachow und die Altstadt, neu hinzu gekommen ist die Bahnhofsvorstadt.

Das aktuelle ISEK ist Voraussetzung für das weitere Einwerben von Fördermittel seitens der EU, des Bundes und des Landes M-V.

Im September findet die Bürgerinformationsveranstaltung statt. Dort wird die  3. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Malchin vorgestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es ergeben sich bei der konkreten Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes immer dann finanzielle Auswirkungen, wenn Haushaltsmittel der Stadt vorhabenbezogen geplant werden.

 

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Anlagen

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