Beschlussvorlage - 2022/BAS/032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Städtebauliche- und Durchführungsvertrag in der Fassung seiner 1. Änderung vom 22.11.2022 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5Am Friedensplatz“ zwischen der Gemeinde Basedow und Herrn Björn Müller wird gebilligt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 11 BauGB Städtebaulicher Vertrag

§ 12 BauGB Vorhaben- und Erschließungsplan

§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde

 

Die Änderung/Ergänzung des Städtebaulichen- und Durchführungsvertrages vom 25.10.2019 ist notwendig, da zum Zeitpunkt des Vertragsabschluusses noch kein Vorhaben- und Erschließungsplan sowie konkrete Planunterlagen vorlagen. Außerdem ist eine Änderung der Durchführungsfrist notwendig, da eine Realisierung bis zum 31.12.2022 nicht möglich ist. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Gemeinde Basedow entstehen keine Kosten. Die Finanzierung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens obliegt Herrn Björn Müller als Vorhabenträger.

 

 

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Anlagen

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