Beschlussvorlage - 2022/MC/120

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB auf der Grundlage, des in der Anlage beigefügten Abwägungsprotokolls abgewogen.

 

Das Ergebnis der Abwägung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB den betreffenden Trägern öffentlicher Belange mitzuteilen.  

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 1 Abs. 7 BauGB

 

Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde durch Beschluss der Stadtvertretung vom 22.06.2022 gebilligt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte durch öffentliche Auslegung des Entwurfes in der Zeit vom 15.08.2022 bis zum 16.09.2022.

 

Parallel hierzu erfolgte ebenfalls die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden..

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nun gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abzuwägen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Planverfahrens sowie der Erschließung obliegt der Grothkopp GbR, Schratweg 6, 17139 Malchin. Zwischen der Stadt Malchin und der Grothkopp GbR wurde ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.

 

 

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Anlagen

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