Beschlussvorlage - 2010/MC/121

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der in dem vorlegenden Denkmalschutzkonzept (Ergebnisdarstellung) aufgeführten Prioritätenliste der Denkmäler der Stadt Malchin und ihrer Ortsteile sowie der unter den Punkten 1- 5  benannten Vorgehensweisen wird Bezug nehmend auf das zukünftige Verwaltungshandeln zugestimmt.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

In der Stadtvertretersitzung am 16.12.2009 wurde das vorliegende Konzept bereits zur Information vorgelegt.

Gemäß dem Denkmalschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern in der gültigen Fassung (DSchG M-V) sind die Aufgaben für die Gemeinden gemäß den §§ 1 und 6  formuliert.

Demnach sind die Eigentümer von Denkmalen verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht in Stand zu setzen, zu erhalten und pfleglich zu behandeln.

Um diesen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, sind durch die Stadt Malchin als Eigentümer von mehr als 30 Einzeldenkmälern bzw. –komplexen in ihrem Gebiet in den nächsten Jahren erhöhte Anstrengungen, die auch einer ausreichenden eigenen finanziellen Basis bedürfen, zu unternehmen. Die Einwerbung von Fördermitteln aus Landesmitteln ist selbstverständlich optimal zur Kofinanzierung zu nutzen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die nächsten 5-8 Jahre werden  jährlich 25.000,00 € im Vermögenshaushalt (UA 3600) benötigt.

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