06.07.2010 - 5 Denkmalschutzkonzept für die Stadt Malchin und ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 06.07.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FBII - Bau-, Ordnungs- und Liegenschaftsverwaltung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Dr. Liebscher gibt eine einleitende Erläuterung zur eingebrachten Beschlussvorlage und erläutert das Punktesystem, nach welchem Sternwarte, Ratskeller und VVN-Denkmal in Abhängigkeit von der Haushaltslage Priorität haben.
Herr Teggatz fragt an, warum der Brunnen der Lebensfreude nicht in der Konzeption enthalten ist (Verwaltung wird um Antwort gebeten).
Herr Teggatz stellt seine Vorstellungen zum Wiederaufstellung des Brunnens der Lebensfreude vor (ev. als Schulprojekt), verweist auf erste Kontakte mit der Denkmalbehörde und erläutert die gesetzlichen Regelgungen zu § 5 und 6 des Denkmalschutzgesetzes, nach welchem es möglich ist, ein Denkmal als Kunstobjekt öffentlich aufzustellen Vorraussetzung die finanziellen Mittel können durch Spenden eingeworben werden.
Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, zur Geschichte des Denkmals Informationen zu übergeben, da es nach Ansicht von Herrn Jahrmärker nicht sein kann, dass sozialistische Auftragskunst wieder aufgestellt wird.
19.00 Uhr - Herr Giese verläßt die Sitzung
Nach umfangreicher Diskussion stimmen die anwesenden Ausschussmitglieder
dem Beschlussvorschlag grundsätzlich zu, mit folgender Einschränkung:
· Entscheidungsträger bleibt die Stadt nach vorheriger Beratung in den Fachausschüssen
· Objekte, die nicht auf der Denkmalliste stehen, sind aus der Prioritätenliste zu streichen
