Beschlussvorlage - 2022/GIE/040

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Gielow beschließt die Teilnahme am  Interessenbekundungsverfahren des Bundes zur Förderung im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Die Einreichung einer Projektskizze für das Vorhaben: „Neubau Sportvereinshaus Gielow“  wird ausdrücklich gebilligt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 – der Kommunalverfassung MV – Entscheidung der Gemeinde

Das Sportvereinshaus der Gemeinde Gielow stellt einen existenziellen Bestandteil des

gemeinschaftlichen Zusammenlebens in der Gemeinde Gielow dar. Das alte Sportvereinshaus ist aus vielerlei Provisorien entstanden und in einem desolaten Zustand.

Durch einen Variantenvergleich zwischen Sanierung und  Neubau wurde festgestellt, daß eine Sanierung unwirtschaftlich ist. Zum Zeitpunkt des Variantenvergleichen lag für den

Standort noch kein Baugrundgutachten vor, aus dem nunmehr vorliegende Baugrund-

gutachten geht hervor, daß auch die Gründung des Bestandsgebäudes völlig unzureichend

ist. Dies ist ein weiterer schwerwiegender Grund von einer Sanierung abzusehen.

Zur Vorbereitung eines Neubaus ist die Gemeinde Gielow bereits mit der Beauftragung einer Ingenieurvermessung, eines Variantenvergleiches und einer Vorplanung finanziell in

Vorleistung gegangen.  Die Durchführung der gesamten Investition ist der Gemeine Gielow nur möglich, wenn sie durch eine hohe Förderung unterstützt wird. Deshalb beantragt die

Gemeinde Gielow die Unterstützung durch den Bund. Die beantragte Bundesförderung verteilt sich prozentual über 5 Jahre.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

       €

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

4.2.4.00/0003/785300

1.062.670€

 

x

x

 

Gesamtkosten

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

4.2.4.00/0003/681420

797.002,50€

 

x

x

 

Förderung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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