Beschlussvorlage - 2022/GIE/040
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren des Bundes zur Förderung im Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen
Sport, Jugend und Kultur (SJK)" des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Projektaufruf 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gielow
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr A. Harpeng
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Gielow
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17.10.2022
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Erledigt
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Kultur- und Sozialausschuss der Gemeinde Gielow
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17.10.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gielow
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Entscheidung
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17.10.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Gielow beschließt die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren des Bundes zur Förderung im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Die Einreichung einer Projektskizze für das Vorhaben: „Neubau Sportvereinshaus Gielow“ wird ausdrücklich gebilligt.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 – der Kommunalverfassung MV – Entscheidung der Gemeinde
Das Sportvereinshaus der Gemeinde Gielow stellt einen existenziellen Bestandteil des
gemeinschaftlichen Zusammenlebens in der Gemeinde Gielow dar. Das alte Sportvereinshaus ist aus vielerlei Provisorien entstanden und in einem desolaten Zustand.
Durch einen Variantenvergleich zwischen Sanierung und Neubau wurde festgestellt, daß eine Sanierung unwirtschaftlich ist. Zum Zeitpunkt des Variantenvergleichen lag für den
Standort noch kein Baugrundgutachten vor, aus dem nunmehr vorliegende Baugrund-
gutachten geht hervor, daß auch die Gründung des Bestandsgebäudes völlig unzureichend
ist. Dies ist ein weiterer schwerwiegender Grund von einer Sanierung abzusehen.
Zur Vorbereitung eines Neubaus ist die Gemeinde Gielow bereits mit der Beauftragung einer Ingenieurvermessung, eines Variantenvergleiches und einer Vorplanung finanziell in
Vorleistung gegangen. Die Durchführung der gesamten Investition ist der Gemeine Gielow nur möglich, wenn sie durch eine hohe Förderung unterstützt wird. Deshalb beantragt die
Gemeinde Gielow die Unterstützung durch den Bund. Die beantragte Bundesförderung verteilt sich prozentual über 5 Jahre.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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281,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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201,4 kB
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