Beschlussvorlage - 2022/BAS/023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Basedow stimmt grundsätzlich der Entwicklung eines Wohngebietes in der Gessiner Straße durch den Vorhabenträger Agrar GmbH & Co. KG Basedow gemäß anliegendem Schreiben vom 25.07.2022 unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gespräches mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und dem Amt für Raumordnung und Landesplanung vom 06.05.2022 zu.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

 

Nachdem die ursprünglich geplante Entwicklung eines Wohngebietes in einer Größe von ca. 18 ha (s. Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des F-Planes vom 15.06.2021) durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und dem Amt für Raumordnung und Landesplanung abgelehnt wurde, möchte die Agrar GmbH & Co. KG nun ein kleineres Wohngebiet in der Gessiner Straße entwickeln.

 

In einem Vorgespräch mit Vertretern des Landkreises und des Amtes für Raumordnung und Landesplanung am 06.05.2021 wurde in Aussicht gestellt, dass ein Wohngebiet mit ca. 15 – 17 Wohnhäusern und einer Nettobaufläche von ca. 1,5 ha genehmigungsfähig sein würde. 

 

Das offizielle Bauleitplanverfahren soll erst nach positiver schriftlicher landesplanerischer Stellungnahme eingeleitet werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Gemeinde Basedow entstehen keine Kosten. Sämtliche Kosten für das Vorhaben trägt die Agrar GmbH & Co. KG Basedow als Vorhabenträger. Zwischen der Gemeinde Basedow und dem Vorhabenträger wird gemäß §§ 11 und 12 BauGB  ein entsprechender Städtebaulicher und Durchführungsvertrag abgeschlossen. 

 

 

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Anlagen

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