Beschlussvorlage - 2022/NK/038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der vorliegende Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 „Wohngebiet an der Darguner Straße“ der Peenestadt Neukalen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung wird gebilligt.

 

Es wird beschlossen den Entwurf des Bebauungsplanes während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen. Außerdem sind die Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB

ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der

ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen

zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§§ 2-4 BauGB

 

Der Eigentümer der Grundstücke möchte seine Fläche für die Bebauung mit Einfamilien-häusern zur Verfügung stellen. Zusätzlich soll ein angrenzender Handwerksbetrieb durch den Neubau einer Halle vergrößert werden. Dazu sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Mischnutzung in diesem Bereich geschaffen werden.

Das Aufstellungsverfahren wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Es erfolgt keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 BauGB für die Öffentlichkeit.

Es wird eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und eine Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Nach § 13a Abs. 3 BauGB erfolgt keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Weiterhin wird kein Umweltbericht nach § 2a BauGB erstellt und es erfolgen keine Angaben zu Umweltinformationen nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB und keine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB.

Das Bauleitplanverfahren wurde mit Aufstellungsbeschluss der Stadtvertretung Neukalen vom 21.04.2022 eingeleitet.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Neukalen entstehen keine Kosten.

Der Vorhabenträger übernimmt alle Kosten für das Bauleitplanverfahren und die Erschließung des Plangebietes. Zwischen der Stadt Neukalen und dem Vorhabenträger wird ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.

 

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Anlagen

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