Beschlussvorlage - 2022/MC/052
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeitsbeteiligung des Entwurfes der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 "Salemer Höhe" der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Duckow
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10.05.2022
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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10.05.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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22.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Malchin billigt den vorliegenden Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 „Salemer Höhe“ der Stadt Malchin einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und beschließt diesen öffentlich auszulegen sowie die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsarbeit ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 Kommunalverfassung M-V
§§ 2 – 4 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtvertretung Malchin hat mit Beschluss 2019/MC/052 vom 08.05.2019 das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30
„Salemer Höhe“ der Stadt Malchin eingeleitet. Der Vorentwurf wurde mit Beschluss vom 07.07.2021 (2021/MC/069) gebilligt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 26.07.2021 bis zum 27.08.2021. Die Planung wurde unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Planverfahrens sowie der Erschließung obliegt der Grothkopp GbR, Schratweg 6, 17139 Malchin. Zwischen der Stadt Malchin und der Grothkopp GbR wurde diesbezüglich ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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457,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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608,1 kB
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