Beschlussvorlage - 2022/NK/023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Neukalen billigt den vorliegenden Vorentwurf über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Peenestadt Neukalen einschließlich der Begründung und beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Auslegung des Vorentwurfes über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes  einschließlich Begründung während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin erfolgen. 

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.

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Sach- und Rechtslage

 

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-V

§§ 2 – 4 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Das Verfahren zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Peenestadt Neukalen   wurde mit Aufstellungsbeschluss der Stadtvertretung vom 22.04.2021 eingeleitet.

Gegenstand der 5. Änderung des Flächennutzungsplans soll die Ausweisung weiterer Entwicklungsgebiete für Tourismus, Gewerbe und Wohnen sowie die planungsrechtliche  Sicherung einzelner Ortsteile und die Berichtigung auf grund vergangener oder laufender Planung sein. Die Stadt beabsichtigt damit die Leitziele ihrer Entwicklung für die nächsten 20 Jahre vorzugeben, um die Entwicklung selbst zu steuern und die Nachfrage nach Baugrundstücken zu lenken. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans sieht Änderungen in 10 Teilbereichen vor.  

Die Planungsabsichten der Peenestadt Neukalen wurden dem Amt für Raumordnung und Landesplanung am 02.06.2021 mitgeteilt. Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 01.07.2021 mitgeteilt, dass die Planungsunterlagen um eine Begründung hinsichtlich der Änderungsflächen M2, GE1, GE2 zu ergänzen sind.

Im Rahmen der Erarbeitung des Vorentwurfes wurde die Planung angepasst.  

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes werden von der Stadt Neukalen übernommen. Die finanziellen Mittel zur Beauftragung der Erstellung des Vorentwurfes wurden durch Minderaufwand/Auszahlung im Jahre 2021 gedeckt. (s. Beschlussvorlage 2021/NK/061). Die Mittel für die Weiterbeauftragung der weiteren Leistungsphasen werden in die Haushaltssatzung 2022/23  eingestellt.

 

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Anlagen

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