Beschlussvorlage - 2022/NK/020
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 "Wohngebiet an der Darguner Straße" der Peenestadt Neukalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Peenestadt Neukalen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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21.04.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Neukalen beschließt die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 "Wohngebiet an der Darguner Straße" der Peenestadt Neukalen.
Plangebiet:
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 21/2, 22/3 und 23 der Flur 1 in der Gemarkung Neukalen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,9 ha.
Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan gekennzeichnet.
Planungsziel:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Planungsziel angestrebt:
- Ausweisung eines Mischgebietes zur Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Bebauung mit Einfamilienhäusern und den Bau
einer Halle für einen Handwerksbetrieb
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V
§ 2 BauGB
Der Eigentümer der Grundstücke möchte seine Fläche für die Bebauung mit Einfamilien-häusern zur Verfügung stellen. Zusätzlich soll ein angrenzender Handwerksbetrieb durch den Neubau einer Halle vergrößert werden. Dazu sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Mischnutzung in diesem Bereich geschaffen werden.
Das Bauleitplanverfahren wird durchgeführt aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. S. 3634), einschließlich aller rechtskräftigen Änderungen.
Das Aufstellungsverfahren wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Es erfolgt keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 BauGB für die Öffentlichkeit.
Es wird eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und eine Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Nach § 13a Abs. 3 BauGB erfolgt keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Weiterhin wird kein Umweltbericht nach § 2a BauGB erstellt und es erfolgen keine Angaben zu Umweltinformationen nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB und keine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB.
Voraussetzung für dieses Verfahren ist die Einhaltung der in § 13a Abs. 1 BauGB festgelegten Kriterien. Hierbei ist zunächst zu prüfen, ob das Vorhaben der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dient. Ist ein Kriterium erfüllt, kann es im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.
Wiedernutzbarmachung
Das Gebiet des Geltungsbereiches ist eine kaum genutzte Rasenfläche, die teilweise versiegelt und mit einer älteren kleinen Halle bebaut ist. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine nachfolgende, deutlich intensivierte Nutzung des Standortes ermöglicht.
Nachverdichtung
Das Plangebiet ist teilweise bebaut. Zwischen den Gebäuden befinden sich wenig genutzte Frei-flächen, die nun bebaut werden sollen. Es erfolgt somit eine Nachverdichtung.
Andere Maßnahme der Innenentwicklung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 wird als Maßnahme der Innenentwicklung Wohnraum auf einer innerstädtischen Fläche geschaffen.
Die Prüfung ergibt, dass die Kriterien Wiedernutzbarmachung, Nachverdichtung und andere Maßnahmen der Innenentwicklung erfüllt werden.
Größe <20.000 m²
Die Baufläche ist mit ca. 5.957 m² kleiner als die Maximalgröße und erfüllt damit dieses Kriteri-um ebenfalls.
Zusammenfassend wird festgestellt, dass der Bebauungsplan Nr. 15 kein Vorhaben, das der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, ermöglicht.
Erhaltungsziele und der Schutzzweck von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete werden nicht beeinträchtigt.
Die vorstehende Prüfung zeigt, dass die Voraussetzungen für die Durchführung dieses Aufstellungsverfahrens als Bebauungsplan nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren erfüllt sind.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Stadt Neukalen entstehen keine Kosten. Der Vorhabenträger übernimmt alle Kosten für das Bauleitplanverfahren und die Erschließung des Plangebietes. Zwischen der Stadt Neukalen und dem Vorhabenträger wird ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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567,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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723,2 kB
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