Beschlussvorlage - 2022/KU/001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag mit Abweichungen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in der Gemarkung Kummerow, Flur 11, Flurstück 26 und Flur 12, Flurstück 67/1 wird erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde

§ 35 BauGB Bauen im Außenbereich

§ 36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde

 

Satzung der Gemeinde Kummerow über die Klarstellung- und erweiterte Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für die Ortslage Kummerow

 

Es handelt sich um Abweichungen in den Punkten:

 

5. Traufhöhe

Zulässig: 3,50 m

Geplant: höhere Traufhöhe

 

6. Dachneigung

Zulässig: 45° bis 49°

Geplant: 36°

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da privater Bauantrag

 

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Anlagen

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