Beschlussvorlage - 2022/NK/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der städtebauliche Vertrag mit der Öko-Projekthaus GmbH vom 20.01.2022 wird gebilligt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 11 BauGB  - Städtebaulicher Vertrag

§ 22 KV M-V – Entscheidung der Gemeinde

 

Der Vorhabenträger möchte das Gebiet östlich der Straße am Salemer Weg auf dem ehemaligen LPG als Wohngebiet entwickeln.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung des Wohngebietes geschaffen.

Zur Vorbereitung und Durchführung des Vorhabens ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Neukalen und dem Vorhabenträger abzuschließen. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Neukalen entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Vorhabens obliegt dem Vorhabenträger

 

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Anlagen

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