Beschlussvorlage - 2021/NK/057
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 11 "Wochenend- und Ferienhausgebiet an der Peene"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Peenestadt Neukalen
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
|
Entscheidung
|
|
|
|
21.10.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage von § 10 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.Juli 2021 (BGBl. I S. 2939), wird der Bebauungsplan Nr. 11 „Wochenend- und Ferienhausgebiet an der Peene“ der Stadt Neukalen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom Oktober 2021 „Redaktionelle Anpassung nach Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte“ und der Umweltbericht werden gebilligt.
Der Beschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 11 „Wochenend- und Ferienhausgebiet an der Peene“ der Stadt Neukalen ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V
§ 10 BauGB
Das mit Aufstellungsbeschluss vom 06.02.2020 (2020/NK/007) eingeleitete Bauleitplan-verfahren zur Satzung über den B-Plan Nr. 11 „Wochenend- und Ferienhausgebiet an der Peene“ der Stadt Neukalen wird mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen. Die Satzung tritt mit Ablauf des Erscheinungstages der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
2,4 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
529 kB
|
