Beschlussvorlage - 2021/NK/057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage von § 10 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.Juli 2021 (BGBl. I S. 2939), wird der Bebauungsplan Nr. 11 „Wochenend- und Ferienhausgebiet an der Peene“ der Stadt Neukalen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom Oktober 2021 „Redaktionelle Anpassung nach Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte“ und der Umweltbericht werden gebilligt.

 

Der Beschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 11 „Wochenend- und Ferienhausgebiet an der Peene“ der Stadt Neukalen ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 10 BauGB

 

Das mit Aufstellungsbeschluss vom 06.02.2020 (2020/NK/007) eingeleitete Bauleitplan-verfahren zur Satzung über den B-Plan Nr. 11 „Wochenend- und Ferienhausgebiet an der Peene“ der Stadt Neukalen wird mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen. Die Satzung tritt mit Ablauf des Erscheinungstages der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Peenestadt Neukalen übernimmt die Planungskosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes. Die Kosten sind im Haushalt der Peenestadt Neukalen in dem Sachkonto 5.1.1.00.562510 eingestellt.

 

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Anlagen

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