Beschlussvorlage - 2021/MC/089

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 „Am alten Bahndamm“ der Stadt Malchin wird beschlossen.

 

Plangebiet:

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 432-448, 278/1 und 279/1 in der Flur 11 der Gemarkung Malchin mit einer Gesamtgröße von ca. 92.065 m² (siehe anliegender Lageplan).

 

Planungsziel:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Planungsziel angestrebt:

-     Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes zur Bebauung mit Einfamilien- und

      Zweifamilienwohnhäusern

-     Ausweisung eines Sondergebietes Erholung zur Bebauung mit Ferienhäusern

-    Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlagen

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 2 BauGB

 

Für die Stadtentwicklung und zur Stärkung des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Malchin ist es unumgänglich, weitere attraktive Wohnstandorte zu schaffen.

Der Erschließungsträger (Deutsche Hausbau Dehaba GmbH) möchte das Gebiet südlich zwischen den B-Plangebieten „Blumenstraße“ und Strauchwerder“ erschließen und vermarkten.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Malchin weist für den Geltungsbereich des B-Plangebietes eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Kleingärten aus. Darum ist zur Durchführung des Planverfahrens auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Zur Erlangung von Baurecht ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.

Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Bauleitplanverfahren eingeleitet.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten.

Der Erschließungsträger übernimmt alle Kosten für das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des B-Planes Nr. 32. Zwischen der Stadt Malchin und der Deutschen Hausbau Dehaba GmbH wird hierzu gemäß  § 11 BauGB ein entsprechender Städtebaulicher Vertrag geschlossen.

 

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Anlagen

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