01.09.2021 - 12 Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zur Satz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Malchin
- Datum:
- Mi., 01.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Um den Verkehr am alten Bahndamm und am Burgwallweg nicht zu erhöhen und um Unfälle wegen erhöhter Geschwindigkeit zu vermeiden, schlägt Herr Neumann eine neue Zuwegung zu dem Wohngebiet von der B 104, in Höhe des alten Penny-Marktes vor.
Frau Dr. Mahnke weist darauf hin, dass es sich hier lediglich um einen Aufstellungsbeschluss handelt. Für die Erarbeitung des B-Plans soll der Vorschlag, eine alternative Erschließungsstraße anzulegen, Beachtung finden.
Beschluss:
Die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 „Am alten Bahndamm“ der Stadt Malchin wird beschlossen.
Plangebiet:
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 432-448, 278/1 und 279/1 in der Flur 11 der Gemarkung Malchin mit einer Gesamtgröße von ca. 92.065 m² (siehe anliegender Lageplan).
Planungsziel:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Planungsziel angestrebt:
- Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes zur Bebauung mit Einfamilien- und
Zweifamilienwohnhäusern
- Ausweisung eines Sondergebietes Erholung zur Bebauung mit Ferienhäusern
- Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlagen
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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7,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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