01.09.2021 - 12 Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zur Satz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Um den Verkehr am alten Bahndamm und am Burgwallweg nicht zu erhöhen und um Unfälle wegen erhöhter Geschwindigkeit zu vermeiden, schlägt Herr Neumann eine neue Zuwegung zu dem Wohngebiet von der B 104, in Höhe des alten Penny-Marktes vor.

 Frau Dr. Mahnke weist darauf hin, dass es sich hier lediglich um einen  Aufstellungsbeschluss handelt. Für die Erarbeitung des B-Plans soll der Vorschlag,               eine alternative Erschließungsstraße anzulegen, Beachtung finden.

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Beschluss:

Die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 „Am alten Bahndamm“ der Stadt Malchin wird beschlossen.

 

Plangebiet:

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 432-448, 278/1 und 279/1 in der Flur 11 der Gemarkung Malchin mit einer Gesamtgröße von ca. 92.065 m² (siehe anliegender Lageplan).

 

Planungsziel:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Planungsziel angestrebt:

-     Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes zur Bebauung mit Einfamilien- und

      Zweifamilienwohnhäusern

-     Ausweisung eines Sondergebietes Erholung zur Bebauung mit Ferienhäusern

-     Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlagen

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

 

 

Nein-Stimmen:

2

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage