Beschlussvorlage - 2021/MC/076

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der städtebauliche Vertrag mit der Deutschen Hausbau Dehaba GmbH vom 02.08.2021 wird gebilligt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Erschließungsträger möchte das Gebiet südlich zwischen den B-Plangebieten "Blumenstraße" und "Strauchwerder" erschließen und vermarkten.

 

Vertragsziel ist die Neuordnung der Erschließung unter Anbindung des neuen Wohngebietes sowie die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben des Erschließungsträgers.

 

§ 11 BauGB Städtebaulicher Vertrag

§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten.

 

Die Durchführung und Finanzierung der Planverfahren sowie der Erschließung obliegt der Deutschen Hausbau Dehaba GmbH, Boxbergring 14a in 69126 Heidelberg.

 

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