Beschlussvorlage - 2021/MC/069

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin billigt den vorliegenden Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30Salemer Höhe“ der Stadt Malchin  bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 30 Salemer Höhe“ der Stadt Malchin einschließlich der Begründung  während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin erfolgen. 

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2  Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen. 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§§ 2 – 4 BauGB

 

Die Stadtvertretung der Stadt Malchin hat am 08.05.2019 den Aufstellungsbeschluss über den B-Plan Nr. 30 „Salemer Höhe“ der Stadt Malchin gefasst und das damit verbundene Bauleitplanverfahren eingeleitet.

Um die vorhandenen unterschiedlichen Nutzungsarten im Plangebiet zu ordnen und planungsrechtlich zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Planverfahrens sowie der Erschließung obliegt der Grothkopp GbR, Schratweg 6, 17139 Malchin. Zwischen der Stadt Malchin und der Grothkopp GbR wird ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.

 

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Anlagen

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