Beschlussvorlage - 2019/MC/058-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebaulicher- und Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 30 " Salemer Höhe" II
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Verantwortlicher:
- Herr J. Banek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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07.07.2021
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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07.07.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Beschluss Nr. 2019/MC/058 -Städtebaulicher- und Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 30 " Salemer Höhe"- wird aufgehoben.
- Der Städtebauliche- und Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 30 „Salemer Höhe“ zwischen der Stadt Malchin und der Grothkopp GbR wird gebilligt.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Der zwischen der Stadt und dem vormaligen Vorhabenträger, der RMI Immobilien Verwaltungs GmbH & Co.KG am 08.04.20219 geschlossene Städtebauliche- und Durchführungsvertrag kann nicht umgesetzt werden, weil der vormalige Vorhabenträger das Flurstück 24/2 (etwa die Hälfte des Vertragsgebietes) nicht erwerben konnte. Diesen Erwerb hat die Grothkopp GbR, der jetzige Vorhabenträger getätigt, der sich mit dem vorliegenden Vertrag verpflichtet, das gesamte Vertragsgebiet zu überplanen. Zwischen beiden Vorhabenträgern ist dazu eine privatrechtliche Vereinbarung getroffen worden.
Gegenüber der Stadt ist die Grothkopp GbR allein verantwortlich.
§ 11 BauGB Städtebaulicher Vertrag
§ 12 BauGB Vorhaben- und Erschließungsplan
§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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