Beschlussvorlage - 2019/MC/058-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Beschluss Nr. 2019/MC/058 -Städtebaulicher- und Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 30 " Salemer Höhe"- wird aufgehoben.
  2. Der Städtebauliche- und Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 30 „Salemer Höhe“ zwischen der Stadt Malchin und der Grothkopp GbR wird gebilligt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der zwischen der Stadt und dem vormaligen Vorhabenträger, der RMI Immobilien Verwaltungs GmbH & Co.KG am 08.04.20219 geschlossene Städtebauliche- und Durchführungsvertrag kann nicht umgesetzt werden, weil der vormalige Vorhabenträger das Flurstück 24/2 (etwa die Hälfte des Vertragsgebietes) nicht erwerben konnte. Diesen Erwerb hat die Grothkopp GbR, der jetzige Vorhabenträger getätigt, der sich mit dem vorliegenden Vertrag verpflichtet, das gesamte Vertragsgebiet zu überplanen. Zwischen beiden Vorhabenträgern ist dazu eine privatrechtliche Vereinbarung getroffen worden.

 

Gegenüber der Stadt ist die Grothkopp GbR allein verantwortlich.

 

§ 11 BauGB Städtebaulicher Vertrag

§ 12 BauGB Vorhaben- und Erschließungsplan

§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten.

 

Die Durchführung und Finanzierung der Planverfahren sowie der Erschließung obliegt der Grothkopp GbR, Schratweg 6, 17139 Malchin.

 

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Anlagen

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