Beschlussvorlage - 2021/MC/046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Medienentwicklungsplan (MEP) der Stadt Malchin wird beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

 

Die Stadt Malchin ist für die Pestalozzi- Grundschule und die Regionale Schule „Siegfried Marcus“ Schulträger im Sinne des Schulgesetzes des Landes M-V und somit gemäß § 102 Abs. 2 Schulgesetz M-V u. a. auch für die Ausstattung der Schulen zuständig.

Dazu gehören insbesondere auch die modernen Medien.
Medienbedienung in der Schule versteht sich als kontinuierlicher, pädagogisch strukturierter und begleitender Prozess. Die Schulen sollen über eine entsprechend technische Ausstattung verfügen; ihnen ist eine leistungsfähige digitale Bildungsumgebung verlässlich zur Verfügung zu stellen.

 

Für die Beantragung der Fördermittel des DigitalPaktes müssen alle Schulträger einen Medienentwicklungsplan (MEP) aufstellen und beschließen.

Dieser Medienentwicklungsplan zeigt neben der IST- Analyse auf, wie sich die IT- Ausstattung an den Schulen in den nächsten 5 Jahren entwickeln soll.

 

Nach Beschlussfassung des Medienentwicklungsplanes erfolgt die Beantragung der Fördermittel aus dem DigitalPakt. Zielstellung ist es, die Fördermittel im Haushaltsjahr 2022 für die geplanten Maßnahmen einzusetzen.

 

Medienentwicklungsplanung ist als ein Prozess zu verstehen, der nicht mit der Erstellung endet, sondern auch dessen Umsetzung und Fortschreibung stetige Aufgabe bleibt und der evaluiert werden muss.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlage

 

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Anlagen

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