Beschlussvorlage - 2021/BAS/010
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeitsbeteiligung des Entwurfes der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 "Am Friedensplatz" der Gemeinde Basedow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Basedow
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Basedow
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Entscheidung
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23.02.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Basedow billigt den vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.5 „Am Friedensplatz“ der Gemeinde Basedow bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und beschließt diesen während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen. Außerdem sind die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs.4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V
§§ 2 – 4 BauGB
Die Gemeindevertretung Basedow hat mit Beschluss 2019/BAS/032 vom 05.11.2019 das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung der Satzung über den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 5 „Am Friedensplatz“ der Gemeinde Basedow eingeleitet.
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes soll Baurecht für die Errichtung eines eingeschossigen rohrgedeckten Fachwerkhauses mit Dachausbau für zwei Familien entstehen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Gemeinde Basedow entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Bauleitplanverfahrens sowie des Vorhabens selbst (Erschließung und Wohnbebauung) obliegt dem Vorhabenträger Herrn Björn Müller, Wendischhagener Straße 28 in 17139 Malchin; OT Remplin.
Zwischen der Gemeinde Basedow und dem Vorhabenträger wurde hierzu am 25.10.2019 gemäß §§ 11 und 12 BauGB ein Städtebaulicher- und Durchführungsvertrag abgeschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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435,3 kB
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2
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1,1 MB
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623,4 kB
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(wie Dokument)
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649,2 kB
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