Beschlussvorlage - 2021/MC/004
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 35 "Wohndorf.21 Duckow" der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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12.01.2021
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Bereit
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Duckow
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Anhörung
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09.02.2021
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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24.02.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 35 „Wohndorf.21 Duckow“ der Stadt Malchin wird beschlossen.
Plangebiet:
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 66,67,68 „An der Kirche“ in der Flur 1 der Gemarkung Duckow mit einer Gesamtgröße von ca. 8.519 m².
Planungsziel:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Planungsziel angestrebt:
- Ausweisung eines Wohngebietes zur Bebauung mit ca. 14 Einfamilienwohnhäusern,
- Herstellung von zwei Erschließungsstraßen (Planstraße A +B) mit allen erforderlichen
Ver- und Entsorgungsanlagen
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V
§ 2 BauGB
Für die Stadtentwicklung und zur Stärkung des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Malchin ist es unumgänglich, weitere attraktive Wohnstandorte zu schaffen.
Der Vorhabenträger ((Dreihand GmbH) möchte am Standort „An der Kirche“ ein Wohngebiet entwickeln.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Malchin ist Duckow noch nicht enthalten, da der Flächennutzungsplan vor der Gemeindefusion erstellt wurde. Ggf. ist zur Durchführung des Planverfahrens somit auch die Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Zur Erlangung von Baurecht ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten.
Der Vorhabenträger übernimmt alle Kosten für die Planung (F-Plan/B-Plan).
Zwischen der Stadt Malchin und dem Vorhabenträger werden dazu gemäß der §§ 11und 12 BauGB öffentlich-rechtliche Verträge (Städtebaulicher- und Durchführungsvertrag sowie Erschließungsvertrag) abgeschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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