Beschlussvorlage - 2021/MC/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 35 „Wohndorf.21 Duckow“ der Stadt Malchin wird beschlossen.

 

Plangebiet:

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 66,67,68 „An der Kirche“  in der Flur 1 der Gemarkung Duckow mit einer Gesamtgröße von ca. 8.519  m².

 

Planungsziel:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Planungsziel angestrebt:

 

-     Ausweisung eines Wohngebietes zur Bebauung mit ca. 14 Einfamilienwohnhäusern,

-    Herstellung von zwei Erschließungsstraßen (Planstraße A +B) mit  allen erforderlichen    

      Ver- und Entsorgungsanlagen

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 2 BauGB

 

Für die Stadtentwicklung und zur Stärkung des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Malchin ist es unumgänglich, weitere attraktive Wohnstandorte zu schaffen.

 

Der Vorhabenträger ((Dreihand GmbH) möchte am Standort „An der Kirche“ ein Wohngebiet entwickeln.

 

Im Flächennutzungsplan der Stadt Malchin ist Duckow noch nicht enthalten, da der Flächennutzungsplan vor der Gemeindefusion erstellt wurde. Ggf. ist zur Durchführung des Planverfahrens somit auch die Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

Zur Erlangung von Baurecht ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Bauleitplanverfahren eingeleitet.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten.

 

Der Vorhabenträger übernimmt alle Kosten für die Planung (F-Plan/B-Plan).

 

Zwischen der Stadt Malchin und dem Vorhabenträger werden dazu gemäß der §§ 11und 12 BauGB öffentlich-rechtliche Verträge (Städtebaulicher- und Durchführungsvertrag sowie Erschließungsvertrag) abgeschlossen.

 

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Anlagen

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