09.02.2021 - 6 Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Beba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Ortsteilvertretung Duckow
- Datum:
- Di., 09.02.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister erläuterte das Ziel, welches mit dem B-Plan erreicht werden soll, in welchem Stadium der Aufstellung wir uns befinden und den weiteren Verfahrensweg bis zur endgültigen Beschlussfassung durch die Stadtvertretung. Er stellte nochmal klar, dass nicht die Investoren auf die Stadt zugekommen sind, sondern der Bürgermeister die Investoren gezielt angesprochen hat und ihnen u.a. den Standort Duckow vorgeschlagen hat. Im Anschluß gab es eine sehr konstruktive Diskussion zwischen dem Bürgermeister und allen Anwesenden zum Für und Wieder zu dem geplanten Vorhaben.
Argumente des Bürgermeisters zum Vorhaben waren u.a.:
- Malchin muss Einwohnerzahl stabilisieren und erhöhen, um sich auch in Zukunft die vorhandene Infrastruktur wie die Schullandschaft, die kulturellen und Freizeiteinrichtungen, die touristische Infrastruktur erhalten und möglichst ausbauen zu können
- Brauchen attraktive Wohnangebote für junge(und ältere) Menschen, die ihren Wohnsitz hierher verlegen wollen
- Attraktive Wohnstandorte auch für unsere Unternehmen (Gewinnung von Fachpersonal) wichtig
- Wertet den Ortsteil deutlich auf
In der anschließenden Diskussion zu dem Vorhaben ging es im Wesentlichen um folgende Punkte:
- Passt diese Architektur in den Ortskern
- Kann die Architektur ggf. geändert werden
- Wurde der Bedarf geprüft
- Besteht die Gefahr, dass die Wohnungen zu Ferienwohnungen umgewandelt oder als Ferienhäuser genutzt werden können
- Gibt es Alternativen bezüglich des Erschließungs-/Bauträgers
- Gibt es für die Ortsteile ein Gestaltungskonzept, ausgerichtet auf die nächsten 20/30 Jahre (bezogen im Wesentlichen auf die Architektur, die man in den Ortsteilen haben möchte)
Der Bürgermeister:
Die Diskussion zu der Architektur wird es immer geben, da das ästhetische Empfinden jedes Einzelnen anders ist. Wird die Wohnsiedlung gebaut, entscheidet am Ende der Kunde, ob ihm die angebotene Architektur in Verbindung mit der angebotenen Haus- und Grundstücksgröße gefällt. Die Nachfrage nach hochwertigem Wohnraum ist da. Das bestätigen auch die bei uns im Haus eingegangenen Anfragen zu diesen Vorhaben. Im konkreten Fall kann die Architektur nicht geändert werden.
Alternativen zum Erschließungsträger gibt es immer. Zum Beispiel kann sich ein Erschließungsträger bei der Stadt melden und sein Interesse an einem bestimmten Grundstück/an einer bestimmten Fläche, die er erschließen und bebauen möchte, äußern. Dies ist in Duckow nicht der Fall. Auch kann die Stadt den B-Plan selbst aufstellen, die Fläche erschließen und die Objekte selbst vermarkten. Dazu muss sie finanziell in Vorleistung gehen, was aktuell nicht möglich ist.
Gestaltungskonzeptionen für die Ortsteile gibt es nicht und sie sind auch nicht vorgesehen. Mit der Flächennutzungsplanung, den Bebauungsplänen sowie den Gestaltungssatzungen verfügt die Stadt über ausreichende Instrumentarien, auch gestalterische Elemente festzuschreiben und durchzusetzen.
Was die Stadt aber im B-Plan ausschließen kann und wird, ist die Nutzung der Wohnhäuser als Ferienhaus oder Ferienwohnung.
Herr Soldwisch bedankte sich am Ende bei allen Beteiligten für die konstruktive, zielführende und sehr sachliche Diskussionskultur, die er als sehr angenehm empfand und dem alle Anwesenden zustimmten.
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 35 „Wohndorf.21 Duckow“ der Stadt Malchin wird beschlossen.
Plangebiet:
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 66,67,68 „An der Kirche“ in der Flur 1 der Gemarkung Duckow mit einer Gesamtgröße von ca. 8.519 m².
Planungsziel:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Planungsziel angestrebt:
- Ausweisung eines Wohngebietes zur Bebauung mit ca. 14 Einfamilienwohnhäusern,
- Herstellung von zwei Erschließungsstraßen (Planstraße A +B) mit allen erforderlichen
Ver- und Entsorgungsanlagen
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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