Beschlussvorlage - 2020/MC/078
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Malchin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände "Obere Peene" und "Teterower Peene"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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04.11.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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09.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Auf Grundlage des § 22 Abs.3 Ziff.11 KV M-V i.V.m. den §§ 1,2 und 6 KAG M-V wird die beigefügte Gebührenkalkulation für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 beschlossen. Sie gilt weiter fort, wenn sich keine Veränderungen der ansatzfähigen Kosten ergeben.
- Die beigefügte Satzung der Stadt Malchin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Obere Peene“ und „Teterower Peene“ wird gemäß § 5 KV M-V beschlossen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Die Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ tagte am 04.11.2020. Es ist geplant, den allgemeinen Hebesatz für das Haushaltsjahr 2021 von derzeit 9,00 € auf 10,00 €/ Beitragseinheit zu erhöhen und für das Haushaltsjahr 2022 soll eine weitere Erhöhung auf 11,00 €/ Beitragseinheit erfolgen. Außerdem ist geplant, den Zuschlag für versiegelte Flächen von derzeit 300 v.H. auf 600 v.H. zu erhöhen.
In mehreren Beratungen legten Vertreter des Verbandes den Bürgermeistern dar, dass eine Erhöhung unumgänglich ist, um die laufenden Aufgaben erfüllen zu können. Insbesondere spielen hierbei erhöhte Unterhaltungsaufwendungen, z.B. bei verrohrten Gräben, aber auch Preissteigerungen bei Unterhaltungsaufwendungen eine wesentliche Rolle.
Der Wirtschaftsplan für 2021 liegt vor.
Die Erhöhung der Hebesätze und der veränderte Zuschlag für die versiegelten Flächen ziehen eine Gebührenneukalkulation mit entsprechender Änderung für die städtische Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge nach sich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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478,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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8,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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604,2 kB
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