Beschlussvorlage - 2020/MC/082

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die in der Stadt Malchin OT Salem gelegenen Flurstücke werden gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 229) dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Demnach verfügt die Stadt Malchin, dass die in der Gemarkung Salem, Flur 1 gelegenen und in ihrem Eigentum stehenden Flurstücke 33/20, 44/1 und 44/2 gemäß § 7 als Gemeindestraße (Ortsstraße) ohne verkehrliche Beschränkung dem öffentlichen Verkehr dienen. Die Widmung wird im „Malchiner Generalanzeiger“ öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Anlage als Lagekarte (zu widmende Fläche stark umrandet) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Reduzieren

Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 7 StrWG M-V sind die Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr dienen sollen, zu widmen. Die in der Anlage stark umrandet dargestellten Flächen wurden ortsüblich erschlossen und stellen sich in der Wirklichkeit (gem. § 7 StrWG, Nr. 3 a) als Gemeindestraße (Ortsstraße) mit Fahrbahn dar.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...