09.12.2020 - 21 Widmung der Straße "Am Wiesengrund" für den öff...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Süssig teilt mit, dass die Lagekarte nicht korrekt ist, da ein kleines Stück der Straße beim Flst. 33/31 weggeflext wurde.

 

Frau Dr. Mahnke fragt an, ob jemand vom Mitwirkungsverbot betroffen ist.

Herr Süssig fühlt sich nicht wirklich angesprochen, verlässt dann aber die Sitzung.

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Beschluss:

Die in der Stadt Malchin OT Salem gelegenen Flurstücke werden gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 229) dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Demnach verfügt die Stadt Malchin, dass die in der Gemarkung Salem, Flur 1 gelegenen und in ihrem Eigentum stehenden Flurstücke 33/20, 44/1 und 44/2 gemäß § 7 als Gemeindestraße (Ortsstraße) ohne verkehrliche Beschränkung dem öffentlichen Verkehr dienen. Die Widmung wird im „Malchiner Generalanzeiger“ öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Anlage als Lagekarte (zu widmende Fläche stark umrandet) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

20

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage