Beschlussvorlage - 2020/NK/035
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 9 "Wohnbebauung Warsow Nr. 1" der Stadt Neukalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss der Peenestadt Neukalen
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Erledigt
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Bauausschuss der Peenestadt Neukalen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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24.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage von § 10 Abs.1 i.V.m. § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist und § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V 2015 S. 344), wird der Bebauungsplan Nr. 10 „Wohnbebauung Warsow Nr. 2“ der Stadt Neukalen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.
Der Beschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10 „Wohnbebauung Warsow Nr. 2“ der Stadt Neukalen ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
In der ortsüblichen Bekanntmachung ist auch auf die Berichtigung des Flächennutzungs-planes hinzuweisen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V
§ 10 BauGB
§ 13 b BauGB
§ 86 LBauO M-V
Das mit Aufstellungsbeschluss vom 12.12.2019 (2019/NK/079) eingeleitete Bauleitplan-verfahren zur Satzung über den B-Plan Nr. 9 „Wohnbebauung Warsow Nr. 1“ der Stadt Neukalen wird mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen. Die Satzung tritt mit Ablauf des Erscheinungstages der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Peenestadt Neukalen entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Bauleitplanverfahrens sowie des Vorhabens selbst obliegt dem Vorhabenträger. Hierzu wurde mit dem Vorhabenträger am 11.03.2020/01.04.2020 ein entsprechender städtebau-licher Vertrag geschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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627,7 kB
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468,1 kB
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3
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978,7 kB
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4
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1,3 MB
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5
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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