Beschlussvorlage - 2020/MC/050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage von § 10 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, wird der Bebauungs-plan Nr. 1Mühlenfeld“ der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 10 BauGB

 

 

Da der in den Jahren 1990/91 aufgestellte B-Plan Nr. 1 „Mühlenfeld“ aufgrund von Verfahrensfehlern keine Rechtskraft erlangt hat, bestand die Notwendigkeit zur Durchführung eines erneuten B-Planverfahrens.

Die Firma MES Solar XXX GmbH & Co KG Parchim hat im Zusammenhang mit der Flächennutzung zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Flurstück 183/643 in der Flur 11 der Gemarkung Malchin die Neuaufstellung des Bebauungsplanes für das gesamte Gewerbegebiet „Mühlenfeld“ übernommen.

Das mit Aufstellungsbeschluss vom 19.07.2017 (2017/MC/1031) eingeleitete Bauleitplan-verfahren zur Satzung über den B-Plan Nr. 1 „Mühlenfeld“ der Stadt Malchin wird mit dem Satzungsbeschluss vorläufig abgeschlossen.

Für die Satzung über den B-Plan Nr. 1 „Mühlenfeld“ besteht vor Rechtskraft der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin die Genehmigungspflicht nach § 10 Abs. 2 BauGB. 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Finanzierung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens obliegt gemäß städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Malchin und der Firma MES Solar XXX GmbH & Co KG Parchim vom 21.06.2017 dem Vorhabenträger.

 

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Anlagen

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