Beschlussvorlage - 2020/MC/050
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss über den B-Plan Nr. 1 "Mühlenfeld" der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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09.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage von § 10 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, wird der Bebauungs-plan Nr. 1 „Mühlenfeld“ der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V
§ 10 BauGB
Da der in den Jahren 1990/91 aufgestellte B-Plan Nr. 1 „Mühlenfeld“ aufgrund von Verfahrensfehlern keine Rechtskraft erlangt hat, bestand die Notwendigkeit zur Durchführung eines erneuten B-Planverfahrens.
Die Firma MES Solar XXX GmbH & Co KG Parchim hat im Zusammenhang mit der Flächennutzung zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Flurstück 183/643 in der Flur 11 der Gemarkung Malchin die Neuaufstellung des Bebauungsplanes für das gesamte Gewerbegebiet „Mühlenfeld“ übernommen.
Das mit Aufstellungsbeschluss vom 19.07.2017 (2017/MC/1031) eingeleitete Bauleitplan-verfahren zur Satzung über den B-Plan Nr. 1 „Mühlenfeld“ der Stadt Malchin wird mit dem Satzungsbeschluss vorläufig abgeschlossen.
Für die Satzung über den B-Plan Nr. 1 „Mühlenfeld“ besteht vor Rechtskraft der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin die Genehmigungspflicht nach § 10 Abs. 2 BauGB.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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603 kB
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2
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(wie Dokument)
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880,7 kB
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