Beschlussvorlage - 2020/BAS/019
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeitsbeteiligung des geänderten Entwurfes der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 "Farmer Hotel" der Gemeinde Basedow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Basedow
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Basedow
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Entscheidung
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07.07.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der vorliegende geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.4 „Farmer Hotel“ der Gemeinde Basedow bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung wird gebilligt.
Es wird beschlossen den geänderten Entwurf während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin öffentlich auszulegen. Die erneute öffentliche Auslegung soll als verkürzte Offenlage des Bebauungsplanes gemäß§ 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen. Außerdem sollen die von der Änderung des Entwurfes berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt werden.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs.4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V - Entscheidung der Gemeinde
§§ 3 - 4a BauGB – Vorschriften zur Beteiligung
Nach Auswertung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und auf der Grundlage der Beratung mit dem Landkreis am 18.06.2020 wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes überarbeitet.
Nach Absprache mit dem Landkreis und auf der Grundlage von § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB genügt eine erneute verkürzte Offenlage (Mindestfrist 2 Wochen) des überarbeiteten Entwurfes. Außerdem sind die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Gemeinde Basedow entstehen keine Kosten. Die Finanzierung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens obliegt der Agrar Terminal Peter Rothe GmbH als Vorhabenträger. Zwischen der Gemeinde Basedow und dem Vorhabenträger wurde gemäß §§ 11 und 12 BauGB ein entsprechender Städtebaulicher –und Durchführungsvertrag abgeschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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