Beschlussvorlage - 2020/GIE/012

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für die Maßnahme „Foyergestaltung der Grundschule Gielow“ beschließt der Hauptausschuss der Gielow gemäß § 49 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Umsetzung der Maßnahme im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 30.000 € sind bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Der nach Abzug der bewilligten Fördermittel verbleibende Eigenanteil in Höhe von 7.500 wird aus übertragenen Ansätzen des Vorjahres in den Produktsachkonten 1.1.4.01.523100 und 1.1.4.01.723100 gemäß § 15 GemHVO-Doppik bereitgestellt. In diesen Sachkonten stehen jeweils noch Mittel in Höhe von 9.238,09 € zur Verfügung.

 

Reduzieren

Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

 

§ 22 Kommunalverfassung – Entscheidung der Gemeinde

§ 49 Kommunalverfassung – vorläufige Haushaltsführung

§ 15 GemHVO-Doppik – Übertragbarkeit

 

Durch die Gemeinde Gielow wurde eine Förderung für die Gestaltung des Foyers beantragt und durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt MSE bewilligt. Das Foyer soll mit einem bewährten Schallschutzsystem ausgestattet und malermäßig instand gesetzt werden. Des Weiteren sollen die alten Türelemente des ehemaligen Windfanges entfernt und die Barrierefreiheit des Zuganges hergestellt werden. Die Gesamtkosten werden auf 30.000 € geschätzt. Die Maßnahme ist Bestandteil der HH-Planung 2020.

 

Die Durchführung der Arbeiten ist in den Sommerferien geplant, um einen reibungslosen Schulbetrieb zu gewährleisten.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

       €

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

1.1.4.01.523100

30.000,00 €

x

 

x

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

1.1.4.01.414420

22.500,00 €

x

 

x

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...