Beschlussvorlage - 2020/MC/015
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Gesellschaftsvertrages der WOGEMA Wohnungsgesellschaft Malchin GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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09.04.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der WOGEMA Wohnungsgesellschaft Malchin mbH folgenden Beschluss zu fassen:
Die §§ 7 Abs. 3 und 5 des Gesellschaftsvertrages erhalten folgende Fassung:
(3) Der Geschäftsführer stellt für jedes Geschäftsjahr bis zum 31.10. des Vorjahres einen Wirtschaftsplan auf und legt der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde. Bei der Aufstellung sind die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für Mecklenburg- Vorpommern in sinngemäßer Anwendung zu berücksichtigen. Der Geschäftsführer hat den Wirtschaftsplan sowie die Finanzplanung der Stadtvertretung Malchin zur Kenntnis zu geben.
(5) Der Geschäftsführer hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers nebst dem Bericht des Aufsichtsrates über das Ergebnis seiner Prüfung unverzüglich den Gesellschaftern, dem Bürgermeister und der zuständigen Sachbearbeiterin für das Beteiligungscontrolling vorzulegen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Die WOGEMA Wohnungsgesellschaft Malchin mbH ist eine 100%-ige Tochter der Stadt Malchin.
Bereits am 05.09.2011 ist das Gesetz über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Durch Artikel 1 dieses Gesetzes wurde die Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) neu gefasst und in diesem Zuge mehrere Vorschriften in deren 6. Abschnitt- Wirtschaftliche Betätigung- aufgenommen, die die kommunalen Gesellschafter dazu verpflichten, auf eine Änderung der Gesellschaftsverträge bzw. Unternehmenssatzungen hinzuwirken bzw. für eine Änderung der Gesellschaftsverträge bzw. Unternehmenssatzungen Sorge zu tragen.
Im Jahre 2016 erfolgten umfangreiche Änderungen des Gesellschaftsvertrages der WOGEMA, die am 20.12.2016 beurkundet wurden.
Nunmehr erfolgte eine nochmalige rechtsaufsichtliche Prüfung, die für unsere städtische Gesellschaft den o.g. Änderungsbedarf festgestellt hat.
Unsere Anmerkungen, dass der Wirtschaftsplan und die fünfjährige Finanzplanung Anlagen zum Haushaltsplan sind und insofern regelmäßig der Stadtvertretung zur Kenntnis gegeben werden und auch der Prüfungsbericht dem Bürgermeister als Gesellschafter vorgelegt wird, genügen nach Auffassung des Ministeriums für Inneres und Europa und der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde nicht, um den Anforderungen des § 73 Abs.1 Ziff. 1 und 5 KV M-V gerecht zu werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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106 kB
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