09.04.2020 - 8 Änderung des Gesellschaftsvertrages der WOGEMA ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sind Sie einverstanden, über diese Beschlussvorlage im Umlaufverfahren abzustimmen?

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

20

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

 

 

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Beschluss:

Der Bürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der WOGEMA Wohnungsgesellschaft Malchin mbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die §§ 7 Abs. 3 und 5 des Gesellschaftsvertrages erhalten folgende Fassung:

 

(3) Der Geschäftsführer stellt für jedes Geschäftsjahr bis zum 31.10. des Vorjahres einen Wirtschaftsplan auf und legt der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde. Bei der Aufstellung sind die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für Mecklenburg- Vorpommern in sinngemäßer Anwendung zu berücksichtigen. Der Geschäftsführer hat den Wirtschaftsplan sowie die Finanzplanung der Stadtvertretung Malchin zur Kenntnis zu geben.

 

(5) Der Geschäftsführer hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers nebst dem Bericht des Aufsichtsrates über das Ergebnis seiner Prüfung unverzüglich den Gesellschaftern, dem Bürgermeister und der zuständigen Sachbearbeiterin für das Beteiligungscontrolling vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

20

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage