Beschlussvorlage - 2020/MC/018
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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09.04.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der anliegende Vorentwurf über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Auslegung des Vorentwurfes über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin einschließlich der Begründung mit Umweltbericht während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin erfolgen. Außerdem sind bereits vorliegende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen mit auszulegen.
Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Die Stadtvertretung Malchin hat in ihrer Sitzung am 29.01.2018 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin für den Bereich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1 „Mühlenfeld“ gefasst und damit das damit verbundene Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Eine Änderung des seit 03.12.2017 rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin ist notwendig, da der B-Plan Nr. 1 der Stadt Malchin nicht vollständig den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entspricht. Um dem Entwicklungsgebot nach § 8 BauGB nachzukommen, erfolgt die 1.Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Mühlenfeld“.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Finanzierung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens obliegt gemäß städtebaulichem Vertrag zwischen der Stadt Malchin und der Firma MES Solar XXX GmbH & Co KG Parchim vom 21.06.2017 (s. Beschluss 2017/MC1032 vom 19.07.2017) dem Vorhabenträger.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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(wie Dokument)
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756,3 kB
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