Beschlussvorlage - 2020/MC/016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.Auf Grundlage des § 22 Abs.3 Ziff. 11 KV M-V i.V.m. den §§ 1, 2 und 6 KAG M-V wird die    beigefügte Gebührenkalkulation beschlossen. Sie gilt für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022.

 

2. Die Hafengebührensatzung für den Sportboothafen Koesters Eck wird beschlossen.

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

 

§ 5 KV M-V Satzungsrecht/Hauptsatzung

 

Um die verschiedenen Gebührentatbestände zusammenzufassen und gleichzeitig eine Vereinheitlichung der Struktur bei den Hafengebühren in den Häfen des Amtes am Kummerower See zu erreichen, musste die  Satzung neu  überarbeitet  werden.

 

Bei dieser Gelegenheit wird vorgeschlagen, die Gebührensätze in § 3 der Satzung, die in der Anlage vorgelegt wird, anzupassen.

Es wird außerdem vorgeschlagen, analog den Regelungen in den Müritzhäfen, Fahrgastschiffe im Linienverkehr für das Anlegen nicht heranzuziehen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nach einem Vergleich mit dem Gebührenaufkommen nach der Satzungsänderung für den Sportboothafen Salem im Jahre 2019 (Steigerung um 37 % = 6.270 €) wird mit einer ähnlichen jährlichen Steigerung der Einnahmen auch im Sachkonto 1/5.4.8.00-002.432290 gegenüber dem Durchschnitt der letzten Jahre gerechnet.

 

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Anlagen

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