09.04.2020 - 9 Kalkulation und Hafengebührensatzung für den Sp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

1.Auf Grundlage des § 22 Abs.3 Ziff. 11 KV M-V i.V.m. den §§ 1, 2 und 6 KAG M-V wird die    beigefügte Gebührenkalkulation beschlossen. Sie gilt für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022.

 

2. Die Hafengebührensatzung für den Sportboothafen Koesters Eck wird beschlossen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage