Beschlussvorlage - 2020/MC/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin billigt den vorliegenden Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 „Mühlenfeld“ der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung   (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und beschließt diesen öffentlich auszulegen.

Außerdem sind die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen / Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

Parallel hierzu sind die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann,

zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsarbeit ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.   

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-V

§§ 2 – 4 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Die Stadtvertretung Malchin hat mit Beschluss 2017/MC/1031 vom 19.07.2017 das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1

„Mühlenfeld“ der Stadt Malchin eingeleitet. Mit dem Abschluss des eingeleiteten Verfahren soll der in den Jahren 1990/91 aufgestellte B-Plan Rechtskraft erlangen.    

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Finanzierung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens obliegt gemäß städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Malchin und der Firma MES Solar XXX GmbH & Co KG Parchim vom 21.06.2017 dem Vorhabenträger.

 

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Anlagen

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