03.02.2020 - 11 Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mo., 03.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Skotnik gibt seinen Unmut zu dieser Entscheidungsfindung bekannt. Er lehnt die Nutzung von Flächen egal welcher Art, ob landwirtschaftlich oder gewerblich genutzt, für Photovoltaikanlagen strikt ab. Diese können auf Dächern errichtet werden.
Herr Müller erläuterte, dass jahrelang keine anderen Interessenten zu finden waren, und diese Fläche auf 20 Jahre mit der Option auf weitere 5 Jahre verpachtet wurde. Der Pächter wiederum hat sich bereit erklärt, dafür alle anfallenden Entsorgungskosten (Reifengranulat und Reifen) zu tragen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Malchin billigt den vorliegenden Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 „Mühlenfeld“ der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und beschließt diesen öffentlich auszulegen.
Außerdem sind die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen / Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
Parallel hierzu sind die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann,
zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsarbeit ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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200,3 kB
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