Beschlussvorlage - 2020/KU/005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dem Bürgermeister wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 der Kommunalverfassung M-V für den vom Jahresabschluss zum 31.12.2018 abgedeckten Zeitraum die Entlastung erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Kummerow zum 31.12.2018 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V in seiner Sitzung am 28.01.2020 geprüft.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, so dass der Entlastung des Bürgermeisters nichts entgegensteht.

 

Die begründenden Unterlagen sind als Anlage der Beschluss-Vorlage 2020/KU/004

beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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