24.02.2020 - 11 Entlastung des Bürgermeisters für den Jahresabs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Bürgermeister erklärt sich für Befangen. Er nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Er übergibt die Sitzungsleitung an seinen Stellvertreter, Herrn Kaßburg.

 

Herr Kaßburg ruft den Beschluss auf und lässt abstimmen.

 

Beschluss:

Dem Bürgermeister wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 der Kommunalverfassung M-V für den vom Jahresabschluss zum 31.12.2018 abgedeckten Zeitraum die Entlastung erteilt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

 

Herr Ebeling übernimmt wieder die Sitzungsleitung.